Verordnete Menge ohne Arztrücksprache reduzieren?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir diskutieren die korrekte Abgabe bei folgendem Rezept (Techniker Krankenkasse, 104077501):
„Alecensa 150 mg 240 Stück“
Dieser Artikel ist außer Handel und es gibt nur noch Packungen zu 224 Stück. Können wir die Mengenreduzierung selbst auf dem Rezept vermerken oder ist ein neues Rezept vom Arzt nötig?
Antwort:
Da sowohl die verordnete Packung mit 240 Stück als auch die Packungen zu 224 Stück dem N2-Bereich nach PackungsV angehören, dürfen diese Packungen ohne Rücksprache mit dem Arzt rahmenvertragskonform gegeneinander ausgetauscht werden. Festgelegt ist das in § 8 Absatz 3 Rahmenvertrag.
8 Absatz 3 Rahmenvertrag
Ist bei einer Verordnung eine N-Bezeichnung angegeben, stehen alle Packungen aus diesem N-Bereich zur Auswahl. Entspricht die nur nach Stückzahl verordnete Menge einem N-Bereich, stehen alle Packungen aus diesem N-Bereich zur Auswahl.
Gegebenenfalls empfiehlt es sich aber trotzdem, den Arzt darüber zu informieren, dass die 240er-Packung außer Vertrieb ist.
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