Rabattartikel nicht lieferbar: Darf das Original abgegeben werden?

Folgendes Rezept wurde uns vorgelegt:

Krankenkasse: Techniker Krankenkasse (IK 105177505)
Verordnet: „Mabthera 500 mg IFK 1 St. N1 08709904“

Die EDV zeigt rabattierte Importe an, diese sind aber nicht lieferbar. Dürfen wir jetzt das Original mit entsprechender Dokumentation abgeben?

Antwort

Ist ein Rabattartikel nicht lieferbar, greift § 4 Abs. 4 des Rahmenvertrags.

4 Abs. 4 Rahmenvertrag

„Kommt eine vorrangige Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel nach Absatz 2 nicht zustande, stehen unter den Voraussetzungen nach Absatz 1 die drei preisgünstigsten Arzneimittel und im Falle der Aut-idem-Ersetzung zusätzlich das namentlich verordnete Arzneimittel, soweit in den ergänzenden Verträgen nach § 129 Absatz 5 Satz 1 nichts anderes vereinbart ist, oder ein importiertes Arzneimittel nach Maßgabe des § 5 zur Auswahl; zählt das verordnete Arzneimittel zu den drei preisgünstigsten Arzneimitteln, darf das ersetzende Arzneimittel nicht teurer als das namentlich verordnete sein.“

Ist der Rabattartikel nicht verfügbar, dann dürfen Sie demnach auch das namentlich verordnete Präparat oder einen preisgünstigen Import abgeben.

Da das Original durch Nennung der PZN verordnet war, dürfen Sie dieses abgeben.

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