Primärkasse: Muss das Original abgegeben werden?

Uns liegt ein RVO-Kassenrezept vor (pronova BKK).
Verordnet ist mit Aut-idem-Kreuz: „2 x SPRYCEL 50 mg N2 PZN 00283475“.

Meine Frage lautet hierzu: Sind wir bei RVO-Kassen verpflichtet, nur das Original (aufgrund des Aut-idem-Kreuzes) abzugeben oder wäre auch die Abgabe eines preiswerteren Imports möglich?
Die vdek-Kassen fordern ja dagegen die Abgabe eines Importes auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz.

Antwort:

Ein Austausch von Original und bezugnehmenden Importen ist auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz zulässig. Im Rahmenvertrag ist dies seit Juni 2016 verankert (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b Nr. (1) Rahmenvertrag). Demnach darf keine Retaxation erfolgen, wenn die Apotheke unter Beachtung der Rabattverträge einen Austausch zwischen Original und bezugnehmenden Importen bei gesetztem Aut-idem-Kreuz vornimmt.

Im Ersatzkassenvertrag ist darüber hinaus geregelt, dass der Arzt zusätzlich zu dem Aut-idem-Kreuz einen Vermerk aufbringen muss, um den Austausch zwischen Original und Import zu verhindern. Entsprechende Regelungen sind im betreffenden Primärkassenvertrag Ihres Bundeslandes zu prüfen.

Ausgehend von der Ihnen vorliegenden Verordnung ist also zunächst zu prüfen, ob für die pronova BKK das Original und/oder ein bezugnehmender Import rabattiert sind. Wenn ja, müsste das Rabattarzneimittel (auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz) gemäß § 5 Abs. 1 Rahmenvertrag vorrangig abgegeben werden.

Wenn keine Rabattverträge zu Original bzw. Importen für die pronova BKK existieren (dies ist derzeit der Fall), können Sie, ausgehend von der gesetzten Preisgrenze des Originals, auch einen der preisgünstigen 15/15-Importe zur Erfüllung der Importquote abgeben (s. Abb.). Prinzipiell können Sie aber aufgrund der eindeutigen Verordnungsweise auch das Original abgeben. Damit leisten Sie allerdings dann keinen Beitrag zur Erfüllung Ihrer Importquote.

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