Müssen wir trotz Aut-idem-Kreuz einen rabattierten Import abgeben?
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Wir haben einen Kunden, der regelmäßig Enbrel-Fertigspritzen verordnet bekommt. Bisher hat er immer das Original bekommen, jetzt gibt es bei seiner Krankenkasse (Knappschaft) einen rabattierten Import (PZN 00970879), der auch lieferbar ist.
Sind wir verpflichtet, diesen Import abzugeben? Der Arzt hat das Original mit Aut-idem-Kreuz verordnet.
Antwort
Apotheken sind grundsätzlich verpflichtet, anstelle von nicht rabattierten Arzneimitteln Rabattarzneimittel abzugeben. Dies gilt auch im Verhältnis Original zu Import.
Da Importe und Original als identisch gelten, müssen diese auch trotz eines gesetzten Aut-idem-Kreuzes ausgetauscht werden.
Das Aut-idem-Kreuz allein verhindert nur einen Austausch durch ein anderes rabattiertes Generikum.
Sie müssten also in Ihrem Fall trotz des gesetzten Aut-idem-Kreuzes das rabattierte Importpräparat abgeben. Falls Sie den Verdacht haben, dass sich aufgrund des Austausches Probleme ergeben könnten, können Sie diesen mittels Pharmazeutischer Bedenken verhindern. Trotzdem sollten Sie aber zunächst versuchen, dem Patienten zu erklären, warum er ein anderes Präparat erhält, dass dieses als Import identisch mit dem gewohnten Original ist und sich dadurch keine (nachteiligen) Veränderungen ergeben werden.
- DAP Arbeitshilfe „Original versus Import“
- DAP Lexikon
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