MOVICOL trinkfertig: neue Darreichungsform?

Wir haben gesehen, dass das neue MOVICOL trinkfertig mit der Darreichungsform „Lösung zum Einnehmen“ gemeldet ist. Was ist der Unterschied zu den Darreichungsformen der bereits im Handel befindlichen MOVICOL-Präparate?

Antwort:

MOVICOL trinkfertig ist seit dem 15.06.2016 in der Lauer-Taxe gelistet:

Es handelt sich um ein Medizinprodukt, die gemeldete Darreichungsform lautet „Lösung zum Einnehmen“ – wie ebenfalls der Lauer-Taxe zu entnehmen ist:

Die anderen MOVICOL-Medizinprodukte sind hingegen mit folgenden Darreichungsformen im Handel:

PräparatDarreichungsform
MOVICOL Beutel PulverPulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen
MOVICOL flüssig OrangeKonzentrat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen
MOVICOL Junior SchokoPulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen
MOVICOL Junior aromafreiPulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen

Der Unterschied von MOVICOL trinkfertig zu den bereits im Handel befindlichen Präparaten ist, dass für die Einnahme kein zusätzliches Wasser zur Verdünnung erforderlich ist – die Lösung ist gebrauchsfertig und wird direkt aus dem Beutel eingenommen.

Bei den anderen MOVICOL-Präparaten ist hingegen zusätzliches Wasser zur Verdünnung und anschließenden Einnahme erforderlich.

Erstattungs- und Verordnungsfähigkeit

Es handelt sich bei dem neuen MOVICOL trinkfertig um ein Medizinprodukt, welches nicht in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA gelistet ist. Daher ist die Abgabe zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht möglich, sondern nur die Verschreibung auf einem grünen Rezept oder die Abgabe im Rahmen der Selbstmedikation.

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