Mehrere Berodual-Packungen verordnet:
Dürfen alle abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir erhielten folgende Verordnung auf einem GKV-Rezept:
„Berodual Respimat Lsg. Z. Inh. INL 4,5 ml (PZN 04128978)
Berodual Respimat Lsg. Z. Inh. INL N1 2 x 4,5 ml (PZN 00498388)”
Können wir beide Packungen auf einem Rezept abrechnen?
Antwort
Die Normbereiche für Berodual Respimat werden, basierend auf der PackungsV, nach dieser Einteilung bestimmt:
Ein Inhalator enthält 120 Einzeldosen, sodass insgesamt 360 Einzeldosen verordnet wurden. Diese Menge ist weder als Packung im Handel noch übersteigt sie den Nmax-Bereich. Außerdem hat der Arzt in zwei Verordnungszeilen eindeutig die genannten Einzelpackungen verordnet.
Daher können Sie unter Berücksichtigung eventueller Rabattverträge diese beiden Packungen abgeben.
- DAP Arbeitshilfe „ Stückelung nach § 6 Absatz 2 und 3 des Rahmenvertrags“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
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