Ibandronsäure: Austausch verschiedener DRF wegen Lieferengpässen zulässig?

Wir haben mehrfach aus derselben Praxis eine Verordnung über Ibandronsäure Chemi 3 mg PZN 8453936 zulasten der GKV erhalten, als Darreichungsform ist hier „FER“ angegeben. Das Medikament ist seit Monaten bei keinem unserer drei Großhändler verfügbar. Unser Kassensystem zeigt an, dass das Medikament nicht gleichwertig austauschbar ist. Eine telefonische Rücksprache ist nicht möglich und die Kundin erhielt nach der Bitte, ein anderes, wirkstoffgleiches Präparat anderer Darreichungsform verordnen zu lassen, in der Arztpraxis die Auskunft, dass die Praxis keine andere Packung verordnen würde – wir seien die einzige Apotheke, die hier ein Problem hätte.

Wir sind der Meinung, dass wir retaxiert werden können, wenn wir einfach einen anderen Hersteller mit ansonsten gleicher Zusammensetzung auswählen. Wie ist hier die korrekte Vorgehensweise?

Antwort

Sie sehen das ganz richtig, dass hier eine Retax droht! Da für den Wirkstoff Ibandronsäure keine austauschbaren Darreichungsformen definiert sind, können Sie nur „FER“ gegen „FER“ oder „ILO“ gegen „ILO“ austauschen, nicht aber „FER“ gegen „ILO“. Bei einem Arzneimittel mit abweichender, nicht austauschbarer Darreichungsform handelt es sich nicht mehr um einen Aut-idem-, sondern um einen Aut-simile-Artikel. Das ALBVVG erlaubt bei Nichtlieferbarkeit keinen Austausch der Darreichungsform außerhalb der Anlage VII der Arzneimittel-Richtlinie (austauschbare Darreichungsformen) und keinen Austausch nach Rücksprache im Bereich aut simile. In diesen Fällen muss das Rezept von Arztseite korrigiert oder neu ausgestellt werden. Sie haben sich demnach korrekt verhalten.

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