Kann die Apotheke eine falsche PZN korrigieren?

Wir haben folgende Verordnung erhalten:

„Norditropin Flexpro 15 mg Fertigpen 15 Pens 3 x 5 Pens (N2)“

Zusätzlich ist eine PZN angegeben, diese ist allerdings falsch. Nach Rücksprache mit dem Arzt hat die Praxis eine falsche PZN aufgedruckt. Ist es nun ausreichend, wenn wir ein Arztfax mit geänderter PZN und Unterschrift an das Original anhängen?

Antwort:

Im Rahmenvertrag ist vereinbart, wie in einem solchen Fall vorzugehen ist. Lässt sich eine Verordnung nicht eindeutig einem Eintrag im Preis- und Produktverzeichnis zuordnen, handelt es sich um eine nicht eindeutig bestimmte Verordnung, die eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich macht. Das trifft hier zu, da eine offensichtlich falsche PZN angegeben wurde. 

7 Absatz 3 Rahmenvertrag

Ist das verordnete Arzneimittel für die Abgabe nicht eindeutig bestimmt, hat die Apotheke Rücksprache mit dem Arzt zu nehmen und sich hieraus ergebende Korrekturen und Ergänzungen auf dem Arzneiverordnungsblatt zu vermerken und separat abzuzeichnen.

Sofern das Korrektur- bzw. Ergänzungsdatum vom Abgabedatum abweicht, ist dieses zusätzlich anzugeben. Ein nach Handelsname oder unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnetes Fertigarzneimittel ist insbesondere dann eindeutig bestimmt, wenn es unmissverständlich einem Eintrag im Preis- und Produktverzeichnis zuzuordnen ist.

Demnach können Sie in diesem Fall selbst die Korrektur der falschen PZN auf der Verordnung vornehmen (Arztrücksprache mit Datum und Unterschrift auf dem Rezept dokumentieren). Das Fax mit der Rezeptänderung und Arztunterschrift könnten Sie zusätzlich beifügen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung