Können TFG-Präparate mit anderen Arzneimitteln auf einem Rezept verordnet werden?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben eine Verordnung über ein „Blutprodukt“ zusammen mit einem Arzneimittel erhalten:
„Albiomin 20 % Inf 100 ml N1
Ferinject 50 mg 2 x 10 ml“
Ist die Verordnung so korrekt oder muss Albiomin als TFG-Produkt auf einem separaten Rezept verordnet werden?
Antwort
TFG-Artikel dürfen zusammen mit anderen Arzneimitteln verordnet werden, diesbezüglich gibt es keine Sonderregelung. Wichtig ist nur, dass Sie den Erhalt und die Abgabe nach Transfusionsgesetz (TFG) / § 17 Abs. 6a ApBetrO zum Zwecke der Rückverfolgung mit folgenden Angaben dokumentieren:
- Bezeichnung des Arzneimittels,
- Chargenbezeichnung und die Menge des Arzneimittels,
- Datum des Erwerbs und der Abgabe,
- Name und Anschrift des verschreibenden Arztes sowie Name oder Firma und Anschrift des Lieferanten und
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse des Patienten oder bei der für die Arztpraxis bestimmten Abgabe der Name und die Anschrift des verschreibenden Arztes.
Dem verschreibenden Arzt sind von der abgebenden Apotheke folgende Angaben zu melden:
- Bezeichnung des Arzneimittels,
- Chargenbezeichnung und die Menge des Arzneimittels,
- Datum der Abgabe und
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des Patienten.
- DAP Arztinfo „Meldung TFG-Arzneimittel“
- DAP Lexikon
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