Können Lifestyle-Arzneimittel zulasten der ZPD NRW abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns wurde folgendes Rezept vorgelegt:
Krankenkasse: ZPD NRW (IK 1036000525)
„Fortacin 150 mg/ml + 50 mg/ml SPR 5 ml PZN 12482783“
Es handelt sich hierbei um ein Lifestyle-Arzneimittel, das normalerweise nicht auf Rezept abgegeben werden darf.
Wie verhält es sich aber bei der Polizei in NRW? Ist hier die Abgabe erlaubt?
Antwort
Die Antwort ist dem Arznei- und Hilfsmittelversorgungsvertrag für heilfürsorgeberechtigte Polizeivollzugsbeamte und -beamtinnen im Land Nordrhein-Westfalen zu entnehmen:
- DAP Lexikon
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