Kann Twinrix als Sprechstundenbedarf verordnet werden?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben ein Impfstoffrezept erhalten, auf dem eine Arztpraxis für den Sprechstundenbedarf Twinrix anfordert.
Ist Twinrix als Sprechstundenbedarf überhaupt verordnungsfähig?
Antwort
Welche Impfstoffe als Sprechstundenbedarf abgerechnet werden können, hängt von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung ab. In diesem Fall ist das die KVBW. Die KVBW trägt somit Impfungen gegen „Influenza und Hepatitis B“ als Satzungsleistung. Die Schutzimpfungsvereinbarung unter den Pflichtleistungen der KVBW sieht zudem Folgendes vor:
7 Abs. 2 Verordnung des Impfstoffes
„Die Impfstoffe gegen Hepatitis-A/B als Kombinationsimpfung, Cholera, Gelbfieber, Typhus, Tollwut (Pflichtleistungen) und die Impfstoffe, die für Impfungen nach der Vereinbarung über Schutzimpfungen als Satzungsleistung verwendet werden, werden auf einem gesonderten Arzneiverordnungsblatt (Muster 16 der Vordruckvereinbarung) auf den Namen des Versicherten verordnet. In diesen Fällen ist das Markierungsfeld 8 durch Eintragung der Ziffer 8 zu kennzeichnen. Näheres zu den Schutzimpfungen als Satzungsleistung regelt die jeweils gültige Vereinbarung. Näheres zur Verordnung der Impfstoffe wird in den Anlagen 1 und 5 zu diesem Vertrag geregelt.“
In der Sprechstundenbedarfsvereinbarung wird auch auf die Schutzimpfungsvereinbarung verwiesen. Somit ist eine Verordnung von Twinrix in Ihrer KV-Region nicht vorgesehen. Der Impfstoff muss direkt für den Patienten verordnet werden.
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