Kann ein Rezept über einen Grippeimpfstoff für einen Patienten persönlich zulasten der GKV ausgestellt werden?

Uns liegt eine Verordnung über einen Grippeimpfstoff zulasten der GKV vor. Die Verordnung ist allerdings auf den Patienten selbst und nicht auf Sprechstundenbedarf ausgestellt.

Ist es möglich, diese Verordnung so abzurechnen?

Antwort

Grippeimpfungen im Rahmen der STIKO-Impfempfehlung werden über Sprechstundenbedarf abgerechnet. Grippeimpfstoffe als Verordnung für Einzelpersonen gehören bei manchen Krankenkassen zu deren freiwilligen Satzungsleistungen, sofern diese Person nicht zu einer Risikogruppe gehört, aber dennoch geimpft werden möchte. In solchen Fällen ist die Verordnung auf den Namen des Patienten zu rezeptieren. Ob dann allerdings die betreffende Krankenkasse den vollen Betrag erstattet, ist fraglich – einige Kassen zahlen für diese Leistung zum Beispiel nicht den vollen Betrag. In solchen Fällen wäre eine Vorauszahlung der Kosten vom Patienten notwendig. Die Rechnung/Quittung sendet er dann an seine Krankenkasse und erhält das Geld zurück. Wir empfehlen die Rücksprache mit der betreffenden Krankenkasse, um das genaue Prozedere abzusprechen.

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