Kann dieses BG-Rezept abgerechnet werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Dieses Rezept haben wir erhalten:
Krankenkasse: Berufsgenossenschaft Roh BG
„1 x Ultibro breezhaler 85 µg / 43 µg HPI 90 St.“
Leider ist die Arztpraxis nicht bereit, uns nähere Angaben zu diesem Rezept zu machen. Der Unfalltag war bei diesem Patienten bislang immer ein bestimmtes Datum. Diesmal ist der angegebene Unfalltag identisch mit dem Ausstellungsdatum, weicht damit also von bisherigen Verordnungen für diesen Patienten ab. Des Weiteren erhalten wir keine Angaben zum Unfallbetrieb. Die BG scheint nach eigener Recherche „Rohstoffe“ zu sein.
Können wir das Rezept so einreichen bzw. ggf. selbst Korrekturen vornehmen?
Antwort:
Dass der Unfalltag identisch mit dem Ausstellungsdatum ist, ist nicht ungewöhnlich.
Der Unfallbetrieb muss, im Gegensatz zum Unfalltag, nach aktuellem Liefervertrag der Berufsgenossenschaften nicht mehr angegeben werden:
3 Absatz 2 Arzneiversorgungsvertrag der Berufsgenossenschaften
„Eine Verordnung ist ordnungsgemäß nach Absatz 1 ausgestellt, wenn sie neben Mittel und Menge folgende Angaben enthält:
- Name des Unfallversicherungsträgers,
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Versicherten,
- Datum der Ausstellung,
- Unfalltag,
- Kennzeichnung für Arbeitsunfall, soweit nicht Berufskrankheit,
- Kennzeichnung im noctu-Feld, soweit zutreffend,
- Arztstempel oder entsprechender Aufdruck,
- eigenhändige Unterschrift des Arztes.“
Die korrekte Bezeichnung der BG können Sie nach Informationen des Patienten selber ergänzen. Der Unfallbetrieb muss nicht mehr angegeben werden. Damit ist eine Abrechnung nach unserer Einschätzung möglich.
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