Kann diese Mehrfachverordnung einer nicht normierten Packung beliefert werden?

Wir haben eine Frage zu einer Verordnung zulasten der Kauf­männischen Kranken­kasse (IK 103475501).

Verordnet ist mit Aut-idem-Kreuz „Briviact 100 mg 3 x 168 St. !“.

Ist das Rezept so abrechnungs­fähig oder ist das aufgrund der Packungs­größen­verordnung nicht möglich?

Antwort

Die Packung mit 168 Stück Briviact trägt kein Norm­kennzeichen, da diese Menge zwischen den N2- und den N3-Bereich fällt:

Packungen ohne Norm­kennzeichen können nur in Form einer reinen Stück­zahl­verordnung verordnet werden. Da die Menge von 3 x 168 Stück oberhalb des N3-Bereichs liegt, muss § 6 Rahmen­vertrag beachtet werden:

6 Absatz 3 Rahmenvertrag

1 Überschreitet die nach Stück­zahl verordnete Menge die größte für das Fertig­arznei­mittel fest­gelegte Mess­zahl, ist nur die nach der geltenden Packungs­größen­verordnung aufgrund der größten Mess­zahl bestimmte größte Packung oder ein Viel­faches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben.“

Empfehlenswert wäre nach unserer Ansicht, für jede Packung ein separates Rezept anzufordern, denn ob die Kranken­kasse eine ergänzte PZN als Kenn­zeichnung einer eindeutig bestimmten Packungs­menge anstelle des Norm­kenn­zeichens anerkennt, ist momentan nicht vorher­sehbar.

Das vom Arzt gesetzte Aut-idem-Kreuz verhindert lediglich einen Austausch in einen möglichen (generischen) Rabatt­artikel, ist aber keine aus­drückliche Bestätigung der Menge.

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