Kann auf dieses Rezept auch ohne Arztrücksprache eine kleine Generikapackung abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zu folgendem Rezept:
„Gelonida Tabl. N1“ wurde zulasten der BARMER (IK 104080005) verordnet.
Gelonida gibt es nicht in der N1-Größe, die kleinste Packung trägt eine N2-Kennzeichnung. Es gibt allerdings verschiedene Generika (zum Beispiel Azur comp.) in der N1-Größe mit 10 Tabletten.
Was müssen wir jetzt tun: Rücksprache mit dem Arzt halten oder eine kleine Packung eines Generikums abgeben?
Antwort
Da das verordnete Mittel keinem Eintrag im Preis- und Produktverzeichnis zuzuordnen ist, handelt es sich um eine nicht eindeutig bestimmte Verordnung. Diese erfordert eine Rücksprache mit dem Arzt.
8 Abs. 3 Rahmenvertrag
„[…] Entspricht die nach Stückzahl oder unter einer N-Bezeichnung verordnete Menge keiner im Preis- und Produktverzeichnis befindlichen Packung, handelt es sich um ein nicht eindeutig bestimmtes Arzneimittel. […]“
7 Abs. 3 Rahmenvertrag
„Ist das verordnete Arzneimittel für die Abgabe nicht eindeutig bestimmt, hat die Apotheke Rücksprache mit dem Arzt zu nehmen und sich hieraus ergebende Korrekturen und Ergänzungen auf dem Arzneiverordnungsblatt zu vermerken und separat abzuzeichnen.“
Das Ergebnis der Rücksprache können Sie demnach selbst auf dem Rezept dokumentieren und mit Datum und Kürzel abzeichnen.
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