Ist bei BtM ein Einzelimport erlaubt?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein BtM-Rezept (Privatrezept) erhalten:
„Suboxone 8 mg/2 mg 30 St. FILM“
Der Patient ist ein Student aus den USA und bekommt dort immer die Darreichungsform „FILM“ (buccal oder sublingual auflösbar, höhere Mukoadhäsion im Vgl. zu Sublingualtabletten). Diese sind jedoch nur in den USA, Australien und Malaysia erhältlich. Zudem verträgt der Patient die Sublingualtabletten nicht, sie führten bei ihm zu einem zweiwöchigen Krankenhausaufenthalt. Somit ist der Patient auf ebendiese Darreichungsform angewiesen.
Darf eine deutsche Apotheke „Suboxone Film“ importieren, obwohl eine vergleichbare, dosisgleiche Alternative verfügbar ist? Diese verfügbare Alternative ist jedoch aufgrund der Darreichungsform nicht verträglich.
Antwort
Die Einfuhr von BtM ist in § 1 der BtM-Außenhandelsverordnung geregelt:
1 BtM-Außenhandelsverordnung
„Wer Betäubungsmittel einführen will, hat für jede Einfuhrsendung unter Verwendung eines amtlichen Formblatts eine Einfuhrgenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu beantragen.“
Daher sollten Sie sich direkt mit der zuständigen Bundesopiumstelle des BfArM in Verbindung setzen und die genaue Vorgehensweise klären. Dort werden Sie dann voraussichtlich auch die genauen Gründe darlegen müssen, warum ein Import notwendig ist. Ein Erstattungsproblem sollte es hier nicht geben, da es sich um eine private Verordnung handelt.
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