Dürfen wir ein E-Rezept, auf dem eine Klinikpackung verordnet ist, heilen?

Wir haben ein E-Rezept abgerufen, auf dem Lixiana 60 mg Tabletten 100 St. (PZN 10714309) verordnet ist. Die Taxe sagt uns, dass es sich um eine Klinikpackung handelt. Dürfen wir das Rezept nach ärztlicher Rücksprache heilen oder benötigen wir ein neues Rezept?

Antwort

Für das Arzneimittel Lixiana mit dem Wirkstoff Edoxaban ist der Normbereich N3 mit 95 bis 100 Stück festgelegt. In Ihrem Fall gibt es neben der Klinikpackung eine in den gleichen Normbereich fallende für die öffentliche Apotheke beziehbare N3-Packung:

Ihre Verordnung kann aufgrund der falschen, nicht erstattungsfähigen PZN als unklare Verordnung eingestuft werden. Nach Arztrücksprache dürfen Sie, da an der verordneten Menge nichts geändert wird (identischer Normbereich nach § 8 Abs. 3 Rahmenvertrag) und es sich um einen erkennbaren Irrtum handelt (§ 6 Abs. 2 Rahmenvertrag), die PZN in die verordnungsfähige PZN der N3-Packung zu 98 Stück ändern.

8 Abs. 3 Rahmenvertrag

[…] Entspricht die nur nach Stückzahl verordnete Menge einem N-Bereich, stehen alle Packungen aus diesem N-Bereich zur Auswahl.

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