Gültigkeit von T-Rezepten – ist das Vorlage­datum ent­scheidend?

Wir sind uns nicht sicher, in welcher Zeit ein T-Rezept be­liefert werden muss. In § 3a AMVV steht, dass eine ent­sprechende Ver­schreibung bis zu 6 Tage nach dem Aus­stel­lungs­datum gültig sei.

Bedeutet dies für uns, dass das Arz­nei­mittel bei Vor­lage der Ver­schreibung in der Apo­theke am letzten Tag der Gültig­keit noch be­stellt und am darauf­folgenden Tag abge­geben werden kann (oder auch noch später, falls der Patient es erst später abholt), oder müssen diese Rezepte tat­sächlich inner­halb von 6 Tagen be­liefert werden – also das Arznei­mittel inner­halb von 6 Tagen beim Patienten sein?

Antwort

Das BfArM schreibt zu § 3a Abs. 1 und 4 AMVV Folgendes:

BfArM

„Eine Ver­schreibung auf einem T-Rezept ist bis zu sechs Tagen nach dem Tag ihrer Aus­stellung gültig (vgl. § 3a Abs. 4 AMVV). Demzu­folge muss die Be­lieferung einer Ver­schrei­bung auf dem T-Rezept durch die Apo­theke inner­halb der gesetz­lich vor­ge­schriebenen Frist erfolgen.“

6 Tage nach Aus­stellungs­datum um­fasst also insge­samt einen Gültig­keits­zeit­raum von 7 Tagen. Dabei geht es explizit nicht um eine Vorlage­frist, sondern einen Gültig­keits­zeit­raum. An anderen Stellen, wo es sich um eine Vorlage­frist handelt, ist dies auch ent­sprechend formu­liert, vgl. § 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c BtMVV.

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