Gibt es für dieses Arzneimittel einen Verordnungsausschluss?

Wir haben ein Rezept über Nasonex 60 Nasenspray erhalten, es handelte sich dabei allerdings um ein grünes Rezept. Normalerweise müsste das Präparat doch auf Kassenrezept verordnet werden oder gibt es hier einen Verordnungsausschluss?

Antwort:

Nasonex kann auch nach der Entlassung von mometasonhaltigen Nasensprays aus der Verschreibungspflicht noch zulasten einer GKV verordnet werden, zum Beispiel wenn es sich um ein Kind handelt oder die Indikation Nasenpolypen. Für Nasonex liegen keine Verordnungseinschränkungen oder -ausschlüsse vor, wie der Ausschnitt aus der Lauer-Taxe zeigt:

Als verschreibungspflichtiges Arzneimittel wird es innerhalb seiner zugelassenen Indikationen grundsätzlich von den Krankenkassen erstattet – die individuellen Gründe, die hier die Verordnung auf grünem Rezept nötig gemacht haben, können Sie nur durch Rücksprache mit dem Arzt erfahren.

Der Arzt muss allerdings gemäß § 12 Arzneimittel-Richtlinie vorrangig ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel zulasten des Versicherten verordnen, „wenn dieses zur Behandlung einer Erkrankung medizinisch notwendig, zweckmäßig und ausreichend sind. In diesen Fällen kann die Verordnung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels unwirtschaftlich sein.” Das heißt, wenn es sich um einen Erwachsenen mit saisonaler Rhinitis handelt, für den die Behandlung mit einem OTC-Mometason-Nasenspray ausreichend ist, müsste auch vorrangig ein OTC-Produkt auf grünem Rezept verordnet werden.

Hinweis: Die Antwort dieser Frage wurde dahingehend geändert, dass der Arzt verschreibungsfreie cortisonhaltige Nasensprays bei Erwachsenen mit saisonaler Rhinitis laut AM-RL vorrangig zulasten des Versicherten verordnen muss, wenn diese zweckmäßig und ausreichend sind.

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