Dürfen wir ein E-Rezept ohne Mengenangabe beliefern?

Aus einigen Arztpraxen bekommen wir immer wieder E-Rezepte, auf denen keine Mengenangabe vermerkt ist. Uns ist aufgefallen, dass dies ausschließlich bei Arzneimitteln, die keine N-Größe besitzen, der Fall ist. Stattdessen wird als Mengenangabe „KA“ angegeben. Wir können nur anhand der angegebenen PZN erkennen, welches Arzneimittel abgegeben werden soll. Wir sind der Auffassung, dass eine Verordnung jedoch eine Mengenangabe enthalten muss. Aus den Praxen hören wir nur, dass sie daran nichts ändern können, weil die Software dies nicht zuließe. Dürfen wir die Rezepte so beliefern?

Antwort

Laut § 2 Abs. 1 Nr. 5 AMVV gilt Folgendes:

2 Abs. 1 Nr. 5 AMVV

Die Verschreibung muss enthalten: […] abzugebende Menge des verschriebenen Arzneimittels […]

Wie Sie also richtig bemerkt haben, muss eine Verordnung eine Mengenangabe aufweisen und ist ohne diese Angabe als eine unklare Verordnung einzuordnen. Mittlerweile wurde aber bekannt gegeben, dass die Ursache für das Fehlen der Mengenangabe ein Fehler in den Praxissoftwaresystemen ist. Da der Fehler nicht durch eine Neuausstellung des Rezeptes behoben werden kann, haben sich der GKV-Spitzenverband und der DAV auf Folgendes geeinigt:

Solange der Fehler anhält, kann die eindeutige Angabe einer PZN als ausreichend angesehen werden, und so ausgestellte E-Rezepte dürfen trotz Fehlen einer Normgröße oder Stückzahl beliefert werden.

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