Dürfen wir diese Menge auf ein Entlassrezept abgeben?

Ein Kunde hat uns sein Entlassrezept vorgelegt, auf dem „Novaminsulfon 30 Tbl., 4 x 2/Tag“ verordnet wurde.

Müssen wir jetzt die kleinste Packung, also nur 10 Tabletten, abgeben, auch wenn der Kunde damit nicht für drei Tage versorgt ist?

Antwort

Eine 30er-Packung Novaminsulfon entspricht einer Packung, deren Inhalt den kleinsten definierten Normbereich (N1 = 8–12) überschreitet:

Die verordnete Packungsgröße darf daher nicht im Rahmen des Entlassmanagements zulasten der GKV abgegeben werden.

Die Apotheke kann jedoch gemäß Anlage 8 des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung (Ergänzende Bestimmungen für die Arzneimittelversorgung im Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Absatz 1a SGB V) alternativ eine Packung des kleinsten definierten Normbereichs oder eine Packung, deren Inhalt den kleinsten Normbereich nicht überschreitet, abgeben:

4 Abs. 3 der ergänzenden Bestimmungen

„Ist eine größere Packung verordnet worden als in Absatz 1 definiert ist, kann eine Packung abgegeben werden, deren Größe das kleinste bestimmte Packungsgrößenkennzeichen nicht überschreitet.“

Sie dürfen also tatsächlich nur 1 x 10 Stück abgeben.

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