Dürfen wir diese Menge auf ein Entlassrezept abgeben?
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Ein Kunde hat uns sein Entlassrezept vorgelegt, auf dem „Novaminsulfon 30 Tbl., 4 x 2/Tag“ verordnet wurde.
Müssen wir jetzt die kleinste Packung, also nur 10 Tabletten, abgeben, auch wenn der Kunde damit nicht für drei Tage versorgt ist?
Antwort
Eine 30er-Packung Novaminsulfon entspricht einer Packung, deren Inhalt den kleinsten definierten Normbereich (N1 = 8–12) überschreitet:
Abb.: DAP PZN-Checkplus
Die verordnete Packungsgröße darf daher nicht im Rahmen des Entlassmanagements zulasten der GKV abgegeben werden.
Die Apotheke kann jedoch gemäß Anlage 8 des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung (Ergänzende Bestimmungen für die Arzneimittelversorgung im Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Absatz 1a SGB V) alternativ eine Packung des kleinsten definierten Normbereichs oder eine Packung, deren Inhalt den kleinsten Normbereich nicht überschreitet, abgeben:
4 Abs. 3 der ergänzenden Bestimmungen
„Ist eine größere Packung verordnet worden als in Absatz 1 definiert ist, kann eine Packung abgegeben werden, deren Größe das kleinste bestimmte Packungsgrößenkennzeichen nicht überschreitet.“
Sie dürfen also tatsächlich nur 1 x 10 Stück abgeben.
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