Dürfen diese Augentropfen auf Kassenrezept abgerechnet werden?
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Uns liegt eine Verordnung zulasten der AOK Plus (IK 105998018) für einen am Auge transplantierten Patienten über „Ocusalin 5 % Ud Atr 50 x 0,5 ml PZN 09332399“ vor.
Die Diagnose steht nicht auf dem Rezept.
Ist dies über die Kasse abrechenbar?
Antwort
Bei Ocusalin Augentropfen handelt es sich um ein Medizinprodukt mit Arzneicharakter, welches nicht in der Anlage V zur Arzneimittelrichtlinie gelistet ist. Daher wird es von der GKV auch nicht erstattet. Gegebenenfalls könnten Sie mit dem Arzt überlegen, ob es ein alternatives verordnungsfähiges Mittel gäbe, ansonsten muss der Patient dieses Präparat selbst bezahlen.
- DAP Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“
- DAP Lexikon
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