Diagnose auf Rezept passt nicht zur Indikation – ist die Abgabe erlaubt?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt ein Kassenrezept über Diane 35 mit der Diagnose Neurodermitis für eine 52-jährige Dame vor.
Können wir dieses Rezept zulasten der GKV abrechnen?
Antwort
Diane 35 hat für die verordnete Diagnose keine Zulassung. Die Indikation lautet: „Behandlung mäßig schwerer bis schwerer Akne aufgrund von Androgenempfindlichkeit (mit oder ohne Seborrhoe) und/oder Hirsutismus bei Frauen im gebärfähigen Alter.“
Sie sollten daher Rücksprache mit dem Arzt halten, damit dieser bestätigt, dass das Arzneimittel wirklich für diese Diagnose verordnet ist (Off-Label-Use) und zulasten der Krankenversicherung abgerechnet werden soll. Hat der Arzt versehentlich die falsche Diagnose auf dem Rezept vermerkt, sollte sie mit dem Hinweis auf die Rücksprache mit dem Arzt gestrichen werden.
Hinweis
Bitte beachten Sie eventuelle Besonderheiten in den jeweiligen regionalen Lieferverträgen!
- DAP Arbeitshilfe „Rezept-Check“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
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