Darf hier das verordnete Original abgegeben werden?

Wir haben zulasten der AOK Baden-Württemberg folgendes Rezept erhalten:

„Tioblis 10 mg/20 mg FTA 100 St. N3 PZN 11119684“

Darf auf diese Verordnung wie verordnet das Tioblis-Original abgegeben werden oder müssen wir einen preisgünstigen Import nehmen?

Antwort

Zunächst müssen Sie aufgrund der Abgabe­rangfolge des Rahmen­vertrags prüfen, ob vorrangig ein Rabatt­arznei­mittel abzugeben ist. Dies ist hier nicht der Fall. Anschließend müssen Sie entscheiden, ob eine Abgabe im generischen oder im import­relevanten Markt erfolgt. Hier ist der generische Markt maßgeblich, da es mit Atozet ein weiteres aut-idem-konformes Original gibt. Daher muss hier eines der vier preis­günstigsten Arznei­mittel abgegeben werden. Hierzu der Rahmenvertrag:

12 Abgabe preisgünstiger Fertigarzneimittel nach § 9 Abs. 2

(Generischer Markt ohne Rabattvertrag)

„Ist eine vorrangige Abgabe rabatt­begünstigter Fertig­arznei­mittel nach § 11 nicht möglich, ist eines der vier preis­günstigsten Fertig­arznei­mittel abzugeben, das die Kriterien nach § 9 Absatz 3 erfüllt. Bei der Ermittlung des Preises einer Packung im Rahmen der Anwendung des Wirtschaftlichkeits­gebots sind sämtliche gesetzliche Rabatte zu berück­sichtigen. Sind Fertig­arznei­mittel nach Satz 1 nicht lieferfähig, hat die Apotheke das nächst preis­günstige, verfügbare Fertig­arznei­mittel abzugeben. Bei der Auswahl nach den Sätzen 1 bis 3 darf das abzugebende Fertig­arznei­mittel nicht teurer als das verordnete sein.“

Die Gruppe der vier preisgünstigsten Arzneimittel umfasst in diesem Fall tatsächlich nur Importe, die Abgabe des namentlich verordneten Arzneimittels kommt nicht in Frage.

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