Darf hier das verordnete Original abgegeben werden?
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Wir haben zulasten der AOK Baden-Württemberg folgendes Rezept erhalten:
„Tioblis 10 mg/20 mg FTA 100 St. N3 PZN 11119684“
Darf auf diese Verordnung wie verordnet das Tioblis-Original abgegeben werden oder müssen wir einen preisgünstigen Import nehmen?
Antwort
Zunächst müssen Sie aufgrund der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags prüfen, ob vorrangig ein Rabattarzneimittel abzugeben ist. Dies ist hier nicht der Fall. Anschließend müssen Sie entscheiden, ob eine Abgabe im generischen oder im importrelevanten Markt erfolgt. Hier ist der generische Markt maßgeblich, da es mit Atozet ein weiteres aut-idem-konformes Original gibt. Daher muss hier eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel abgegeben werden. Hierzu der Rahmenvertrag:
12 Abgabe preisgünstiger Fertigarzneimittel nach § 9 Abs. 2
(Generischer Markt ohne Rabattvertrag)
„Ist eine vorrangige Abgabe rabattbegünstigter Fertigarzneimittel nach § 11 nicht möglich, ist eines der vier preisgünstigsten Fertigarzneimittel abzugeben, das die Kriterien nach § 9 Absatz 3 erfüllt. Bei der Ermittlung des Preises einer Packung im Rahmen der Anwendung des Wirtschaftlichkeitsgebots sind sämtliche gesetzliche Rabatte zu berücksichtigen. Sind Fertigarzneimittel nach Satz 1 nicht lieferfähig, hat die Apotheke das nächst preisgünstige, verfügbare Fertigarzneimittel abzugeben. Bei der Auswahl nach den Sätzen 1 bis 3 darf das abzugebende Fertigarzneimittel nicht teurer als das verordnete sein.“
Die Gruppe der vier preisgünstigsten Arzneimittel umfasst in diesem Fall tatsächlich nur Importe, die Abgabe des namentlich verordneten Arzneimittels kommt nicht in Frage.
- DAP Lexikon
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