Darf eine Rezeptur mit 0,06 % Hydrocortison für einen Erwachsenen auf GKV-Rezept abgerechnet werden?

Ein Erwachsener hat uns ein Rezept vorgelegt, auf dem eine Rezeptur mit einer „0,06 %-igen Hydrocortison-Konzentration 50 g“ auf einem Kassenrezept verordnet ist.

Dürften wir dieses zulasten der Krankenkasse abrechnen?

Antwort:

Hier stellt sich zunächst die Frage, ob Hydrocortison in dieser Konzentration verschreibungs­pflichtig ist oder nicht. Hydrocortison mit 0,06 %-iger Konzentration zählt nach der Arznei­mittel­verschreibungs­verordnung zu den nicht verschreibungs­pflichtigen Substanzen:

Hydrocortison und seine Ester
- ausgenommen in Zubereitungen zum äußeren Gebrauch
a) in einer Konzentration bis zu 0,25 % Hydrocortison oder Hydrocortisonacetat, berechnet als Base und in Packungsgrößen bis zu 50 g, sowie
b) in einer Konzentration von über 0,25 bis zu 0,5 % Hydrocortison oder Hydrocortisonacetat, berechnet als Base und in Packungsgrößen bis zu 30 g zur kurzzeitigen (maximal zwei Wochen andauernden) äußerlichen Anwendung zur Behandlung von mäßig ausgeprägten entzündlichen, allergischen oder juckenden Hauterkrankungen, […]“

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

Rezepturen, die nur nicht verschreibungspflichtige Bestandteile enthalten, dürfen für Erwachsene nicht zulasten einer GKV abgerechnet werden. Eine Ausnahme stellen solche Rezepturen dar, deren Bestandteile der OTC-Übersicht (Anlage I der AM-RL des G-BA) zugeordnet werden können. Da Hydrocortison aber auch dort nicht aufgeführt ist, muss diese Rezeptur vom Patienten selbst bezahlt werden (vorausgesetzt, dass auch die übrigen Bestandteile nicht verschreibungspflichtig sind).

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