Darf ein Rezept trotz fehlender PZN abgerechnet werden?

Können wir das folgende Rezept beliefern?

Krankenkasse: Techniker Krankenkasse (IK 106577501)

„Tresiba 200 E/ml Flextouch Fer 3 x 3“

Es ist keine PZN auf dem Rezept angegeben und die Packung hat keine Normgrößenbezeichnung, daher sind wir verunsichert.

Antwort

Ja, Sie können die Verordnung so beliefern, denn es ist unter diesem Namen und der verordneten Menge kein anderes Produkt im Handel. Die Verordnung ist somit eindeutig. Die Vorgabe, eine PZN auf das Rezept zu drucken, richtet sich lediglich an die Ärzte. Eine entsprechende Prüfpflicht für Apotheken ist bislang nicht vereinbart worden. Anders sieht es natürlich aus, wenn eine aufgedruckte PZN nicht zum verordneten Mittel passt – dann ist sehr wohl eine Rücksprache aufgrund einer unklaren Verordnung nötig.

Die Packung zu 3 x 3 ml trägt kein Normkennzeichen, da 9 ml unterhalb des nach PackungsV definierten N1-Bereichs fallen:

Dennoch handelt es sich um eine abgabefähige Packungsgröße, da der Nmax-Bereich nicht überschritten wird.

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