Darf ein Rezept trotz fehlender PZN abgerechnet werden?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Können wir das folgende Rezept beliefern?
Krankenkasse: Techniker Krankenkasse (IK 106577501)
„Tresiba 200 E/ml Flextouch Fer 3 x 3“
Es ist keine PZN auf dem Rezept angegeben und die Packung hat keine Normgrößenbezeichnung, daher sind wir verunsichert.
Antwort
Ja, Sie können die Verordnung so beliefern, denn es ist unter diesem Namen und der verordneten Menge kein anderes Produkt im Handel. Die Verordnung ist somit eindeutig. Die Vorgabe, eine PZN auf das Rezept zu drucken, richtet sich lediglich an die Ärzte. Eine entsprechende Prüfpflicht für Apotheken ist bislang nicht vereinbart worden. Anders sieht es natürlich aus, wenn eine aufgedruckte PZN nicht zum verordneten Mittel passt – dann ist sehr wohl eine Rücksprache aufgrund einer unklaren Verordnung nötig.
Die Packung zu 3 x 3 ml trägt kein Normkennzeichen, da 9 ml unterhalb des nach PackungsV definierten N1-Bereichs fallen:
Dennoch handelt es sich um eine abgabefähige Packungsgröße, da der Nmax-Bereich nicht überschritten wird.
- DAP Lexikon
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