Darf bei Präparaten der Substitutionsausschlussliste ein Import ausgetauscht werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Rezept zulasten der BARMER (IK 107280004) erhalten:
„Prograf 1 mg Aaha 100 Hartkapseln N3 PZN 14140199
Prograf 0,5 mg Aaha 100 Hartkapseln N3 PZN 14140101“
Beide Arzneimittel sind Teil der Substitutionsausschlussliste und müssen namentlich verordnet sein. In diesem Fall ist der verordnete Reimport jeweils nicht lieferbar, dafür sind aber andere Reimporte erhältlich.
Was dürfen wir abgeben? Oder brauchen wir ein neues Rezept?
Antwort
Da Importe und Bezugsarzneimittel als gleich gelten, dürfen bzw. müssen diese aufgrund von Rabattverträgen ausgetauscht werden. Das gilt auch für Wirkstoffe der Substitutionsaustauschliste!
In beiden Fällen (Stärke 1 mg und Stärke 0,5 mg) ist das Original Prograf von Astellas rabattiert. Rabattartikel sind vorrangig abzugeben.
Dazu ein Ausschnitt aus dem Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen (§ 4 Absatz 13):
Sie müssen daher die rabattierten Originalprodukte anstelle eines nicht rabattierten Reimportes abgeben!
- DAP Arbeitshilfe „Rezepte der Substitutionsausschlussliste“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung