Darf auf die Tracleer-Flasche ausgetauscht werden?

Wir erhalten in unserer Apotheke regelmäßig Rezepte über „Tracleer 125 mg FTA 56 St. N2“ ohne Aut-idem-Kreuz. Die Patientin erzählte uns, dass es für sie mittlerweile schmerzhaft und schwierig ist, die Tabletten aus dem Blister zu drücken, da sie unter Geschwüren an den Fingern leidet.

Nun haben wir in der Taxe gesehen, dass es Tracleer auch als Flasche gibt, die für sie einfacher zu handhaben wäre. Dürfen wir die Flasche auf Grundlage des Rezeptes abgeben, wenn sie nicht explizit genannt ist?

Antwort:

Der in Tracleer enthaltene Wirkstoff Bosentan wird unter anderem bei Patienten mit systemischer Sklerose angewendet, die unter digitalen Ulzerationen leiden (= Geschwüre an Fingern und Zehen). Für diese Patienten kann es aufgrund der eingeschränkten Handfunktion schwierig sein, die Tabletten aus dem Blister zu drücken.

In der Ihnen vorliegenden Verordnung wird die Tracleer-Flasche zwar nicht explizit genannt, die Aut-idem-Recherche zeigt jedoch, dass Tracleer in der Flasche „aut idem“-konform und zudem preisgleich zu den Tabletten im Blister ist (s. Abb. 1).

Wenn keine Rabattverträge zu beachten sind, darf die Apotheke laut § 4 Abs. 4 Rahmenvertrag entweder das namentlich verordnete Arzneimittel oder eines der drei preisgünstigsten „aut idem“-fähigen Alternativen abgeben.

Die Abgabe der Tracleer-Flasche ist somit bei Rezepten ohne Aut-idem-Ausschluss problemlos möglich.

Es empfiehlt sich darüber hinaus, den verschreibenden Arzt über die Problematik zu informieren, damit dieser gegebenenfalls beim nächsten Mal die Verordnung der Tracleer-Flasche in Betracht ziehen kann.

Wichtig

Ist die Tracleer®-Flasche eindeutig verordnet, sollte diese auch bestellt und abgegeben werden, da der Arzt sie z. B. verordnet hat, um dem Patienten die Tablettenentnahme zu erleichtern.

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