Können wir Mestinon bei Nicht­ver­füg­bar­keit durch Kalymin aus­tau­schen?

Uns liegt eine Ver­ordnung über Mestinon 60 mg, 100 St. (PZN 00145738) vor. Der Rabatt­partner und auch alle Aut-idem-Alter­nativen sind nicht liefer­bar. Kalymin 60 N 100 St. ist vergleich­bar (gleicher Wirk­stoff, gleicher Wirk­stoff­gehalt, überein­stimmende Indi­kation), erscheint bei uns jedoch nicht bei der Aut-idem-Suche.

Benötigen wir ein neues Rezept über Kalymin oder dürfen wir mit Sonder-PZN und Faktor 4 das vor­handene Rezept ab­rechnen?

Antwort

Grund­sätzlich darf ein Arznei­mittel nur ausge­tauscht werden, wenn folgende Voraus­setzungen erfüllt sind:

  • Identische(r) Wirk­stoff/Wirk­stärke
  • Gleiche bzw. austausch­bare Darreichungs­form
  • Ein gleiches Anwendungs­gebiet
  • Gleiches Packungs­größen­kenn­zeichen

Bei Kalymin und Mestinon sind zwar die Voraus­setzungen identische(r) Wirk­stoff/Wirk­stärke, ein gleiches Anwendungs­gebiet und gleiches Packungs­größen­kenn­zeichen er­füllt. Jedoch haben die beiden Präparate unter­schiedliche Darreichungs­formen: Film­tabletten (Kalymin) bzw.  über­zogene Tabletten (Mestinon). Diese beiden Darreichungs­formen sind vom G-BA in der Anlage VII zur Arznei­mittel-Richt­linie nicht als aus­tauschbar definiert:

Wirk­stoffWirk­stoff­basen im Verhält­nisaus­tausch­bare Dar­reichungs­formen
Propranolol
Propranolol hydrochlorid
 Retardkapseln
Retard­tabletten
Propyphenazon Lack­tabletten
Tabletten
Pyrazinamid Film­tabletten
Lack­tabletten
Tabletten
Pyridogstigmin bromid über­zogene Tabletten
Tabletten

Da ein Aut-simile-Austausch bei Nicht­verfüg­bar­keit nicht mehr bzw. nur bei Artikeln der Dringlich­keits­liste erlaubt ist, muss in diesem Fall eine neue Ver­ordnung ausge­stellt werden.

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