Begründet ein Aut-idem-Kreuz auf einem Entlassrezept eine größere Packungsgröße?

Wir haben ein Entlassungs­rezept vom Krankenhaus mit der Verordnung über „Risperdal 0,5 mg 50 Filmtabletten 00596085“ erhalten. Ein Aut-idem-Kreuz ist gesetzt.

Es soll bei Entlass­rezepten nur die kleinste im Handel befindliche Packung abgegeben werden, aber kann das Aut-idem-Kreuz eine größere Menge begründen?

Antwort

Grundsätzlich sind im Rahmen des Entlassmanagements nur N1-Packungen oder kleinere Packungen abgabefähig. Seit Anfang Mai gibt es hinsichtlich des Entlassmanagements aber Ergänzungen im Rahmenvertrag sowie im Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen. Dort werden nun auch genauere Angaben gemacht, wie vorzugehen ist, wenn der Arzt eine Arzneimittelpackung verordnet, die größer ist als der kleinste definierte Normbereich.

Bei Ihnen gibt es aber den Sonderfall, dass der Arzt das Original verordnet und per Aut-idem-Kreuz gegen einen Austausch in ein Generikum geschützt hat – diesen Fall klären die neuen Ergänzungs­vereinbarungen leider nicht.
Das verordnete Original gibt es nur in einer Packungsgröße (N2), wirkstoffgleiche Generika gibt es auch in kleineren Packungen (N1). Sie sollten deshalb mit dem verordnenden Arzt Rück­sprache halten und auf die maximal verordnungsfähige Packungs­größe hinweisen. Der Arzt sollte dann ein neues Rezept über ein Generikum in kleinster Packungs­größe ausstellen, dann besteht keine Retaxgefahr.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung