Begründet ein Aut-idem-Kreuz auf einem Entlassrezept eine größere Packungsgröße?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Entlassungsrezept vom Krankenhaus mit der Verordnung über „Risperdal 0,5 mg 50 Filmtabletten 00596085“ erhalten. Ein Aut-idem-Kreuz ist gesetzt.
Es soll bei Entlassrezepten nur die kleinste im Handel befindliche Packung abgegeben werden, aber kann das Aut-idem-Kreuz eine größere Menge begründen?
Antwort
Grundsätzlich sind im Rahmen des Entlassmanagements nur N1-Packungen oder kleinere Packungen abgabefähig. Seit Anfang Mai gibt es hinsichtlich des Entlassmanagements aber Ergänzungen im Rahmenvertrag sowie im Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen. Dort werden nun auch genauere Angaben gemacht, wie vorzugehen ist, wenn der Arzt eine Arzneimittelpackung verordnet, die größer ist als der kleinste definierte Normbereich.
Bei Ihnen gibt es aber den Sonderfall, dass der Arzt das Original verordnet und per Aut-idem-Kreuz gegen einen Austausch in ein Generikum geschützt hat – diesen Fall klären die neuen Ergänzungsvereinbarungen leider nicht.
Das verordnete Original gibt es nur in einer Packungsgröße (N2), wirkstoffgleiche Generika gibt es auch in kleineren Packungen (N1). Sie sollten deshalb mit dem verordnenden Arzt Rücksprache halten und auf die maximal verordnungsfähige Packungsgröße hinweisen. Der Arzt sollte dann ein neues Rezept über ein Generikum in kleinster Packungsgröße ausstellen, dann besteht keine Retaxgefahr.
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im neuen DAP Forum!
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung