Wie erkennt man in der Praxis, ob Oxycodonpräparate gegeneinander austauschbar sind?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Problem bei einem BtM-Rezept. Die Substitutionsausschlussliste verbietet es, Retardtabletten von Oxycodon mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit auszutauschen. Woran erkennen wir denn die tägliche Applikationshäufigkeit?
Beispiel wäre ein Rezept über „Oxycodon Hexal 20 mg RET 100 St. (Dosierung 1-1/2-1)“. Die Tablette von Hexal ist aber nicht teilbar und wir würden gerne gegen das Präparat „Oxycodon Hcl 2 x tgl Hormosan 20 mg RET 100 St.“ austauschen.
Darf man das? Wir benötigen ja ein teilbares Präparat und die Präparate mit Rabattvertrag (AOK) sind alle nicht teilbar.
Antwort:
Die Applikationshäufigkeit einer Oxycodontablette finden Sie in der Fachinformation oder in der ABDA-Datenbank meist in der Rubrik „Dosierung“. Normalerweise filtert die Aut-idem-Suche der EDV-Programme aber auch nur solche Präparate, die austauschbar gegen das Ausgangspräparat sind.
In diesem Fall können Sie nach Rücksprache mit dem Arzt die Verordnung selber ändern, denn es liegt ja definitiv ein Irrtum vor (auf Grundlage von §3 Rahmenvertrag).
Da weder die verordnete Retardtablette noch die entsprechenden Rabattartikel teilbar sind, die Tablette von Hormosan jedoch schon, empfehlen wir die Verordnung nach Rücksprache mit dem Arzt abzuändern.
Vergessen Sie nicht, dass der Arzt die Änderung auch auf seinem Rezeptteil durchführen muss und Sie auf den Ihnen vorliegenden Rezepten die erfolgte Rücksprache (am besten mit Grund) und Änderung aufbringen und abzeichnen.
- DAP Arbeitshilfe „Heilungsmöglichkeiten nach § 3 Rahmenvertrag“
- DAP Lexikon
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