Arzneimittel AV, Nachfolger definiert – wie ist bei der Auswahl vorzugehen?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns liegt folgendes Rezept zulasten der AOK Sachsen-Anhalt (IK 101097008) vor:
„Levocetirizin Hexal 5 mg FTA N3 100 St. PZN 03277162“. Diese PZN ist jedoch außer Handel. Das Präparat ist verschreibungspflichtig. Es gibt einen Nachfolger, der ist aber nur apothekenpflichtig.
Geben wir nun den Nachfolgeartikel als Basis ein, erscheinen zahlreiche abzugebende Alternativen – alle apothekenpflichtig. Geben wir die „AV-PZN“ ein, erscheinen ganz andere verschreibungspflichtige Artikel. Was kann man hier zulasten der Kasse abgeben? Beim Arzt bekommen wir keine zielführende Auskunft dazu.
Antwort
Obwohl das verordnete Präparat AV ist, liegt Ihnen eine eindeutig bestimmte Verordnung vor, denn das verordnete Arzneimittel ist einem Eintrag im Preis- und Produktverzeichnis zuzuordnen. Nicht eindeutig bestimmt wäre eine Verordnung nach Rahmenvertrag erst, wenn ein Arzneimittel nicht mehr lieferbar ist und auch keine andere alternative Abgabemöglichkeit gegeben ist.
8 Abs. 3 Rahmenvertrag
„Ist ein mit ‚außer Vertrieb‘ (AV) gekennzeichnetes Fertigarzneimittel nicht mehr lieferfähig und ist nach den Regelungen dieses Rahmenvertrages auch keine andere Auswahl möglich, handelt es sich um ein nicht eindeutig bestimmtes Arzneimittel.“
Als alternative Abgabemöglichkeit kommt in Ihrem Fall nach § 18 Abs. 2 Rahmenvertrag nur ein ebenfalls verschreibungspflichtiges Arzneimittel in Frage, denn ein Austausch zwischen apothekenpflichtigen und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist nun nicht mehr zulässig:
18 Abs. 2 Rahmenvertrag
„Zwischen Fertigarzneimitteln, die sich hinsichtlich der Verschreibungspflicht unterscheiden, ist ein Austausch nicht zulässig.“
Daher muss in diesem Fall ausgehend vom verordneten AV-Produkt eine Rabattartikelsuche/Vergleichsartikelsuche gestartet werden.
Da kein Rabattartikel vorrangig abzugeben ist, kann unter den vier Preisgünstigsten gewählt werden.
Achtung
Nach den neuesten Ergänzungen zum Rahmenvertrag müssen AV-Artikel beim Durchlaufen der Abgaberangfolge nicht mehr berücksichtigt werden – damit vergrößert sich die Gruppe der preisgünstigsten Arzneimittel in Ihrem Fall.
- DAP Arbeitshilfe „Sonderkennzeichen richtig anwenden“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
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