Darf diese nicht normierte Packung abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben ein Rezept über „Tegsedi 284 mg N1“ erhalten. Eine N1 gibt es dazu nicht, nur eine Packung mit 4 Stück, die nicht normiert ist (laut EDV „kA“).
Da das Arzneimittel knappe 40.000 € kostet, sind wir unsicher bezüglich der Belieferung. Grundsätzlich denken wir, dass eine Viererpackung abgegeben werden kann, wenn eine N1 verschrieben wurde und diese nicht im Handel ist. Ist dies korrekt?
Antwort:
In § 6 des Rahmenvertrags ist Folgendes vereinbart:
6 Abgabe wirtschaftlicher Einzelmengen
Ist bei einer Verordnung unter Angabe der N-Bezeichnung keine Packung, die dem verordneten N-Bereich entspricht, im Handel, ist eine Packung aus dem nächst kleineren N-Bereich abzugeben; falls eine solche Packung nicht im Handel ist, ist die kleinste im Handel befindliche Packung abzugeben. In Zweifelsfällen entscheidet der Vertragsarzt durch Änderung der Verordnung.
Daher kann die kleinste im Handel befindliche Packung zu 4 Stück abgegeben werden, diese ist auch nicht als Jumbopackung gekennzeichnet. Gegebenenfalls könnten Sie den Arzt um eine Rezeptänderung auf genau vier Stück bitten, nur um auf Nummer sicher zu gehen. Achten Sie bei dieser Rechnungshöhe besonders auf alle erforderlichen Formalien.
- DAP Arbeitshilfe „Rezept-Check”
- DAP Lexikon
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