Wie geht man bei einer Preisankerüberschreitung bei einem Import vor?
Uns liegt ein Rezept vor, auf dem namentlich ein Import mit Aut-idem-Kreuz verordnet wurde. Es gibt keine Rabattartikel. Der verordnete Import ist nicht lieferbar.
Müssen wir nun ein Sonderkennzeichen setzen, wenn wir einen anderen Import abgeben, der über dem Preisanker liegt?
Antwort
Die Abgabe preisgünstiger Importe ist in § 13 Rahmenvertrag geregelt. Demnach befindet man sich im importrelevanten Markt, wenn außer dem Original nur Importe und keine Rabattarzneimittel zur Abgabe zur Verfügung stehen.
13 Rahmenvertrag Abs. 2 Satz 2
Es darf nur ein Fertigarzneimittel ausgewählt werden, das abzüglich der gesetzlichen Rabatte nicht teurer als das namentlich verordnete Fertigarzneimittel ist.
Ist bis zum Preisanker kein Import lieferbar, dann darf auch Schritt für Schritt nach einem lieferbaren Import recherchiert werden. Bei einer Abgabe oberhalb des Preisankers ist keine Arztrücksprache notwendig, jedoch muss dann die Sonder-PZN für Nichtverfügbarkeit mit Faktor 3 aufgedruckt werden. Die Defektbelege sind zu archivieren.
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