Ergebnisse der Kurzumfragen
Thema: Retaxierungen aufgrund Pharmazeutischer Bedenken
Pharmazeutische Bedenken können von Apothekenmitarbeitern geltend gemacht werden, wenn in einem begründeten Einzelfall und trotz zusätzlicher Beratung ein Austausch eines verordneten Präparats, z. B. auf ein rabattiertes Arzneimittel, verhindert werden soll. Über Pharmazeutische Bedenken kann immer nur im individuellen Fall entschieden werden, wobei neben den Eigenschaften des Arzneimittels auch der Patient eine entscheidende Rolle spielt. Viele Apothekenteams machen ungern von dieser Möglichkeit der Abgabe Gebrauch, fürchten sie doch eine Retaxierung. Aber ist diese Angst auch berechtigt?
Unsere Frage lautet heute:
Wurden Sie in der Vergangenheit schon mal aufgrund Pharmazeutischer Bedenken retaxiert?
„Nein, wir wurden noch nie aufgrund Pharmazeutischer Bedenken retaxiert.“
„Ja, wir wurden bereits aufgrund Pharmazeutischer Bedenken retaxiert, da die Dokumentation fehlerhaft war.“
„Ja, wir wurden bereits aufgrund Pharmazeutischer Bedenken retaxiert, weil die Begründung nicht ausreichend war.“
„Ja, wir wurden bereits aufgrund Pharmazeutischer Bedenken retaxiert, weil diese der Kasse nicht plausibel erschienen.“