Ergebnisse der Kurzumfragen

Thema: Retaxierungen aufgrund Pharmazeutischer Bedenken

Pharma­zeutische Bedenken können von Apotheken­mitarbeitern geltend gemacht werden, wenn in einem begründeten Einzel­fall und trotz zusätzlicher Beratung ein Aus­tausch eines verordneten Präparats, z. B. auf ein rabat­tiertes Arznei­mittel, verhindert werden soll. Über Pharma­zeutische Bedenken kann immer nur im individuellen Fall entschieden werden, wobei neben den Eigen­schaften des Arznei­mittels auch der Patient eine entscheidende Rolle spielt. Viele Apotheken­teams machen ungern von dieser Möglichkeit der Abgabe Gebrauch, fürchten sie doch eine Retaxierung. Aber ist diese Angst auch berechtigt?

Unsere Frage lautet heute:

Wurden Sie in der Vergangenheit schon mal aufgrund Pharma­zeutischer Bedenken retaxiert?

„Nein, wir wurden noch nie aufgrund Pharmazeutischer Bedenken retaxiert.“

65,6 %

„Ja, wir wurden bereits aufgrund Pharmazeutischer Bedenken retaxiert, da die Dokumentation fehlerhaft war.“

14,7 %

„Ja, wir wurden bereits aufgrund Pharmazeutischer Bedenken retaxiert, weil die Begründung nicht ausreichend war.“

10,7 %

„Ja, wir wurden bereits aufgrund Pharmazeutischer Bedenken retaxiert, weil diese der Kasse nicht plausibel erschienen.“

9,1 %