Ergebnisse der Kurzumfragen

Thema: digitale Ab­rechnung der pharma­zeutischen Dienst­leistungen

Der Papier-Sonder­beleg zur Ab­rechnung der pharma­zeutischen Dienst­leistungen (pDL) ist seit dem 1. Februar 2024 eigentlich Geschichte, denn seit diesem Datum sollen die pDL digital abge­rechnet werden. Nach einer zwei­monatigen Übergangs­zeit müssen sie dann ab dem 1. April digital abge­rechnet werden. Anhang 5 zur Technischen Anlage 1 zur Arznei­mittel­ab­rechnungs­ver­ein­barung gemäß § 300 Abs. 3 SGB V regelt „Elektro­nische Daten­lieferungen zur Ab­rechnung von Apotheken-Sonder­leistungen“.

Uns interessiert heute, ob Sie schon bereit sind und Ihre Soft­ware die digitale Ab­rechnung bereits um­setzen kann.

Kann Ihre Software die pharma­zeutischen Dienst­leistungen bereits digital ab­rechnen?

„Ja, wir können die pDL schon seit Februar digital abrechnen.“

31,3 %

„Nein, unsere Soft­ware kann das noch nicht um­setzen.“

68,7 %