Ergebnisse der Kurzumfragen

Anteil E-Rezepte

Das E-Rezept gehört nun schon in allen Apotheken zum Alltag, denn seit dem 1. Januar 2024 sind Vertragsärztinnen und -ärzte verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen.

Nur in Ausnahmefällen dürfen weiterhin Muster-16-Rezeptformulare ausgestellt werden, z. B.

  • bei einem Hausbesuch,
  • für Versicherte, die im Ausland leben,
  • bei Verordnungen zulasten sonstiger Kostenträger wie Bundespolizei, Bundeswehr und Sozialhilfe,

bei technischen Problemen.

Wie hoch ist der prozentuale Anteil von E-Rezepten an allen E-Rezept-fähigen Verordnungen?

„Unter 5 %“

1,4 %

„5–10 %“

2,6 %

„11–25 %“

10,2 %

„26–50 %“

22,2 %

„51–75 %“

35,4 %

„76–90 %“

24,7 %

„Über 90 %“

3,4 %