Ergebnisse der Kurzumfragen

Thema: Fingolimod-Generika gehen AV

Der Pharma­konzern Novartis hat einen wichtigen Patent­streit für sich entschieden. Das Land­gericht Düsseldorf hat dem Antrag auf Erteilung von einst­weiligen Verfügungen gegen diverse Generika-Unternehmen bezüglich des Dosierungs­patents für Gilenya® (Fingolimod) 0,5 mg (täglich) (EP 2 959 894) statt­ge­geben. Die Urteile des Land­gerichts besagen, dass bereits auf dem deutschen Markt verfüg­bare Fingolimod-Generika der beklagten Generika-Unternehmen in der 0,5-mg-Tages­dosis ab sofort nicht mehr vertrieben werden dürfen. So werden alle Fingolimod-Generika zu Gilenya® am 15.02.23 AV gemeldet werden. Ein Informations­schreiben an den Arzt, aus dem hervor­geht, dass er kein Generikum mehr verordnen sollte, eine Information für die Patienten, dass sie wieder das Original bekommen, und eine Abgabe­hilfe, wie mit Verordnungen über AV gemeldete Fingolimod-Generika richtig umge­gangen wird, könnten die Apotheken in der Praxis unter­stützen.

Unsere Frage lautet daher heute:

Wie beurteilen Sie den Nutzen solcher Maßnahmen?

„Ich finde ein Informationsschreiben an den Arzt und die Patienten sowie eine Abgabehilfe zur korrekten Rezeptbelieferung bei Verordnungen über AV gemeldete Fingolimod-Generika nützlich.“

78,0 %

„Ich benötige keine Unterstützung im Umgang mit einer Fingolimod-Verordnung und Gilenya®-Abgabe.“

22,0 %