Ergebnisse der Kurzumfragen
Thema: Fingolimod-Generika gehen AV
Der Pharmakonzern Novartis hat einen wichtigen Patentstreit für sich entschieden. Das Landgericht Düsseldorf hat dem Antrag auf Erteilung von einstweiligen Verfügungen gegen diverse Generika-Unternehmen bezüglich des Dosierungspatents für Gilenya® (Fingolimod) 0,5 mg (täglich) (EP 2 959 894) stattgegeben. Die Urteile des Landgerichts besagen, dass bereits auf dem deutschen Markt verfügbare Fingolimod-Generika der beklagten Generika-Unternehmen in der 0,5-mg-Tagesdosis ab sofort nicht mehr vertrieben werden dürfen. So werden alle Fingolimod-Generika zu Gilenya® am 15.02.23 AV gemeldet werden. Ein Informationsschreiben an den Arzt, aus dem hervorgeht, dass er kein Generikum mehr verordnen sollte, eine Information für die Patienten, dass sie wieder das Original bekommen, und eine Abgabehilfe, wie mit Verordnungen über AV gemeldete Fingolimod-Generika richtig umgegangen wird, könnten die Apotheken in der Praxis unterstützen.
Unsere Frage lautet daher heute:
Wie beurteilen Sie den Nutzen solcher Maßnahmen?
„Ich finde ein Informationsschreiben an den Arzt und die Patienten sowie eine Abgabehilfe zur korrekten Rezeptbelieferung bei Verordnungen über AV gemeldete Fingolimod-Generika nützlich.“
„Ich benötige keine Unterstützung im Umgang mit einer Fingolimod-Verordnung und Gilenya®-Abgabe.“