Ergebnisse der Kurzumfragen
Thema: PTA-Reformgesetz
Das PTA-Reformgesetz sollte den Beruf der PTA eigentlich stärken und somit die deutschen Apotheken entlasten und die PTA-Ausbildung attraktiver machen. Jedoch ging das Gesetz gänzlich an der Realität vorbei, weshalb seit dem 1. Januar 2023 keine PTA in Deutschland ohne Aufsicht zu Arzneimitteln beraten oder Rezepte beliefern darf, bis sich der Apothekenleiter mindestens 1 Jahr von ihrer Tauglichkeit überzeugt und sie – je nach Kammerbezirk – zwischen 100 und 120 Fortbildungspunkten gesammelt hat. Doch Fortbildungen für PTA sind rar: Die Bundesapothekerkammer sieht es vor allem als ihre Aufgabe an, Apotheker fortzubilden.
Uns interessiert heute:
Was denken Sie: Wie wird in Ihrer Apotheke mit dem Problem umgegangen werden?
„Unsere PTA werden jede Möglichkeit (wie z. B. eine eigens eingerichtete DAP PTA-Akademie) nutzen, Fortbildungspunkte zu sammeln, damit sie die nötigen Qualifikationen für ein unbeaufsichtigtes Arbeiten erhalten können.“
„Unsere PTA erhalten schon seit langem vom Apothekenleiter die Erlaubnis, ohne Aufsicht zu beraten und Rezepte zu beliefern. Das werden wir auch weiterhin so handhaben, und wir hoffen, dass es keine Strafen gibt.“
„Unsere PTA werden die immensen Auflagen nicht erfüllen können, wir werden aber dennoch nicht gegen das Gesetz verstoßen und bei der Beratung und Rezeptbelieferung einen Apotheker zur Beaufsichtigung einsetzen.“