Ergebnisse der Kurzumfragen

Thema: PTA-Reformgesetz

Das PTA-Reform­gesetz sollte den Beruf der PTA eigentlich stärken und somit die deutschen Apotheken entlasten und die PTA-Aus­bildung attraktiver machen. Jedoch ging das Gesetz gänzlich an der Realität vorbei, weshalb seit dem 1. Januar 2023 keine PTA in Deutschland ohne Aufsicht zu Arznei­mitteln beraten oder Rezepte beliefern darf, bis sich der Apotheken­leiter mindestens 1 Jahr von ihrer Taug­lich­keit überzeugt und sie – je nach Kammer­bezirk – zwischen 100 und 120 Fort­bildungs­punkten gesammelt hat. Doch Fortbildungen für PTA sind rar: Die Bundes­apotheker­kammer sieht es vor allem als ihre Aufgabe an, Apotheker fortzu­bilden.

Uns interessiert heute:

Was denken Sie: Wie wird in Ihrer Apotheke mit dem Problem umge­gangen werden?

„Unsere PTA werden jede Möglichkeit (wie z. B. eine eigens eingerichtete DAP PTA-Akademie) nutzen, Fortbildungs­punkte zu sammeln, damit sie die nötigen Qualifikationen für ein unbe­aufsichtigtes Arbeiten erhalten können.“

27,3 %

„Unsere PTA erhalten schon seit langem vom Apotheken­leiter die Erlaubnis, ohne Aufsicht zu beraten und Rezepte zu beliefern. Das werden wir auch weiterhin so hand­haben, und wir hoffen, dass es keine Strafen gibt.“

55,0 %

„Unsere PTA werden die immensen Auflagen nicht erfüllen können, wir werden aber dennoch nicht gegen das Gesetz verstoßen und bei der Beratung und Rezept­belieferung einen Apotheker zur Beaufsichtigung einsetzen.“

17,6 %