BtM-Rubrik

Lagerung von Betäubungsmitteln Was sind die aktuellen Regeln?

Die sichere Aufbewahrung von Betäubungsmitteln (BtM) gehört zu den gesetzlichen Pflichten jeder Apotheke, die am Betäubungsmittelverkehr teilnimmt. Maßgeblich ist § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG): Betäubungsmittel müssen gesondert aufbewahrt und gegen unbefugte Entnahme gesichert werden.

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