Medizinisches Cannabis

Seit dem Inkrafttreten des sog. Cannabis­gesetzes am 10. März 2017 können Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen und bei fehlenden Therapiealternativen u. a. medizinisches Cannabis in Form von getrockneten Blüten, Extrakten oder mit dem Wirkstoff Dronabinol verordnet bekommen. Seit der Teillegalisierung von Cannabis Anfang April 2024 handelt es sich bei medizinischem Cannabis nicht mehr um ein Betäubungsmittel. Medizinisches Cannabis wird seitdem entweder auf Muster-16- oder auf E-Rezepten verordnet. 

In den nachfolgenden DAP Reports über Cannabisblüten und Cannabisextrakte sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema für Sie zusammengefasst. Zusätzlich finden Sie hilfreiche Arbeitshilfen und Videos, die Sie im Apothekenalltag unterstützen. 

DAP Report
Medizinische Cannabisblüten
Abbildung des DAP Reports Cannabisblüten

DAP hat die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Rezeptbelieferung von Verordnungen über
Cannabisblüten für Sie noch einmal neu zusammengestellt und um aktuelle Themen zum MedCanG ergänzt. Sie erhalten außerdem praxisnahe Informationen zu Themen, die den gesamten Medikationsprozess betreffen. 

DAP Report
Medizinsche Cannabisextrakte
Abbildung des DAP Reports Cannabisextrakte

DAP hat für Sie wichtige Fragen und Antworten rund um die Rezeptbelieferung von Cannabisextrakt-Verordnungen zusammengestellt und beleuchtet aktuelle Entwicklungen.

Arbeitshilfen zu Medizinischem Cannabis