Arbeitshilfen

Biologika

Abgabe von Biologika auf GKV-Rezept
Abbildung der Arbeitshilfe 195

Bei biotechnologisch hergestellten Fertigarzneimitteln, die durch die Apotheke direkt an Patientinnen und Patienten abgegeben werden, gilt nun auch die allgemeine Abgaberangfolge des Rahmenvertrags. Diese Arbeitshilfe liefert einen Überblick, was bei der Abgabe zulasten der GKV zu beachten ist.

Biologika: Pharmazeutische Bedenken korrekt anwenden
Abbildung der Arbeitshilfe 196

Ein Austausch von Biologika im Rahmen des neuen § 40c der Arzneimittel-Richtlinie kann zu Verunsicherung führen. Ergeben sich trotz Beratung im individuellen Einzelfall Bedenken gegen einen nach Rahmenvertrag vorzunehmenden Austausch, so kann die Apotheke Pharmazeutische Bedenken geltend machen. Einen Überblick zur korrekten Umsetzung und Dokumentation gibt Ihnen die folgende Arbeitshilfe.

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