Homöopathika
Homöopathika sind einer alternativmedizinischen Behandlungsmethode zuzuordnen, die auf dem Prinzip „Ähnliches möge durch Ähnliches geheilt werden“ beruht. Die Wirkstoffe werden durch wiederholtes Verdünnen und Verschütteln oder Verreiben hergestellt, ein Verfahren, das als Potenzierung bezeichnet wird. Homöopathische Mittel enthalten häufig nur sehr geringe Mengen des ursprünglichen Ausgangsstoffs. Sie werden u. a. als Globuli, Tropfen oder Tabletten angeboten. Die wissenschaftliche Evidenz zeigt bislang keinen Nachweis einer über den Placeboeffekt hinausgehenden Wirksamkeit bei den meisten Anwendungsgebieten.
Erstattung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen:
Seit Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) am 30. Juli 2026 sind homöopathische und anthroposophische Arzneimittel nach § 31 SGB V grundsätzlich von der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen.
§ 31 SGB V
„Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt […]“
Ab dem 1. Januar 2027 dürfen homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie entsprechende Leistungen nach § 11 Abs. 6 SGB V auch nicht mehr als Satzungsleistungen der Krankenkassen angeboten werden.
Nützliche Links
FAQ Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel