Arztinformationen
Meldung Hämophilie-Arzneimittel
Seit dem 16. August 2019 müssen Apotheken nach der Abgabe von Arzneimitteln zur Behandlung der Hämophilie bestimmte Angaben an den verschreibenden Arzt übermitteln. Dies geht zurück auf das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Die Meldung kann elektronisch oder schriftlich erfolgen. Die Arztinformation unterstützt Apotheken bei der Meldung an den Arzt.
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