Die korrekte Belieferung von BtM-Rezepten folgt strengen rechtlichen und vertraglichen Regelungen. Diese Rubrik fasst wichtige Informationen und Vorgaben zusammen, um Apothekenteams bei der Abgabe zu unterstützen.
Das BtM-Rezept
Die korrekte Belieferung von BtM-Rezepten folgt strengen rechtlichen und vertraglichen Regelungen. Diese Rubrik fasst wichtige Informationen und Vorgaben zusammen, um Apothekenteams bei der Abgabe zu unterstützen. Zukünftig soll auch das BtM-Rezept als E-Rezept ausgestellt werden.
Betäubungsmittel dürfen prinzipiell ins Ausland mitgenommen werden. Die Ärztin oder der Arzt darf für den Reisebedarf Betäubungsmittel für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen verordnen. Für die Reisevorbereitung ist aber auch entscheidend, in welches Land die Reise geht.
Im Rahmen der Substitutionstherapie sind vor allem die Regelungen des § 5 der BtMVV sowohl für die verschreibende Ärztin oder den verschreibenden Arzt als auch für die beliefernde Apotheke relevant. Praxisrelevante Aspekte für die Abgabe in der Apotheke werden im Folgenden zusammengefasst.
Betäubungsmittel, die nicht mehr verkehrsfähig sind, weil sie z. B. verfallen sind oder nicht mehr gebraucht werden, müssen vernichtet werden. Die Vernichtung ist zu dokumentieren.
Es gibt eine Vielzahl von Fragestellungen rund um die richtige Abgabe von Betäubungsmitteln in der Apotheke. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir in unseren FAQ zusammengefasst.