Arbeitshilfen

Cannabis

Abgabe von Cannabisblüten
Abbildung Abgabehilfe Abgabe von Cannabisblüten

Die Abgabe von Cannabisblüten zulasten der GKV ist in Einzelfällen erlaubt. Die Arbeitshilfe „Abgabe von Cannabisblüten” zeigt, worauf bei der Rezeptbelieferung, Abgabe, Lagerung und Entsorgung zu achten ist.

Cannabidiol zum Einnehmen
Abbildung Abgabehilfe Cannabidiol zum Einnehmen

Cannabidiol (CBD), ein nicht psychoaktives Cannabinoid aus der Hanfpflanze, ist nach AMVV ein verschreibungspflichtiger Stoff und als Arzneimittel erhältlich. Gleichzeitig existieren jedoch CBD-Nahrungsergänzungsmittel, bei denen zur Diskussion steht, ob diese überhaupt verkehrsfähig sind. Die folgende Arbeitshilfe gibt einen Überblick über den aktuellen Stand.

Reisen mit Cannabisarzneimitteln
Abbildung Arbeitshilfe Reisen mit Cannabisarzneimitteln

Das Reisen mit Betäubungsmitteln kann je nach Reiseland an strenge Vorgaben geknüpft sein. Das gilt besonders bei Cannabis und daraus hergestellten Arzneimitteln, da man bei falscher Handhabe oft örtliche Gesetze bricht. Was bei der Mitnahme von Cannabis auf Reisen beachtet werden muss, schildert diese Arbeitshilfe

Sonder-PZN Cannabis / Rezepturen
Abbildung Arbeitshilfe Sonder-PZN Cannabis / Rezepturen

Apotheken müssen bei Abgabe an GKV-Versicherte die Pharmazentralnummer (PZN) auf das Muster-16-Rezept auftragen. Für die Fälle, in denen keine spezifische PZN vergeben ist, sind die Sonder-PZN der Anlage 1 der Technischen Anlage gemäß § 300 SGB V zu verwenden. Diese Arbeitshilfe zeigt, welche Sonder-PZN bei Cannabis- und Rezepturverordnungen anzuwenden sind.

Taxierung von Cannabisblüten
Abbildung Arbeitshilfe Taxierung von Cannabisblüten

Cannabisblüten werden nach Anlage 10 der Hilfstaxe berechnet. Die folgende Arbeitshilfe zeigt anhand zweier Beispiele, wie unveränderte Cannabisblüten und Cannabisblüten in Zubereitungen berechnet werden müssen.

Taxierung von Cannabisextrakten
Abbildung Arbeitshilfe Taxierung von Cannabisextrakten

Cannabisextrakte werden nach Anlage 10 der Hilfstaxe berechnet. Die folgende Arbeitshilfe zeigt anhand zweier Beispiele, wie unveränderte Cannabisextrakte und Cannabisextrakte in Zubereitungen berechnet werden müssen.

Vorgehen bei einer Rezepturverordnung über „Ölige Dronabinol-Lösung 25 mg/ml NRF 22.8.“
Abbildung Arbeitshilfe Vorgehen bei einer Rezepturverordnung über „Ölige Dronabinol-Lösung 25 mg/ml NRF 22.8.“

Die folgende Arbeitshilfe zeigt, wie bei der Herstellung, Abgabe und Abrechnung der Rezeptur „Ölige Dronabinol-Lösung 25 mg/ml NRF 22.8.“ vorgegangen werden muss.

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