FAQs Apothekenpraxis

ePA – elektronische Patientenakte

Seit März 2025 ist sie für alle Versicherten deutschlandweit nutzbar. Die Nutzung der ePA ist für die Versicherten freiwillig – ist keine ePA gewünscht, kann jederzeit gegenüber der Krankenkasse widersprochen werden. Der folgende FAQ-Folder gibt darüber Aufschluss, wie die ePA genutzt werden kann, wer Zugriff hat und wie die Akte befüllt wird.

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