PTA-Corner
Fortbildungszertifikat
Alles rund ums Fortbildungszertifikat
Das bereits seit 2010 etablierte „Freiwillige Fortbildungszertifikat“ für PTA hat mit der PTA-Reform eine neue Bedeutung und Wichtigkeit erlangt: So erfordert das selbstständige Ausführen pharmazeutischer Tätigkeiten und damit das Arbeiten „unter Verantwortung“ gemäß § 3 Abs. 5b Nr. 1b der ApBetrO unter anderem den Nachweis über ein gültiges Fortbildungszertifikat einer Apothekerkammer.
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