Arbeitshilfen

Import/Einzelimport

Abgabe Original vs. Import
Abbildung der Arbeitshilfe Original vs. Import

Was ist bei Verordnungen von Original oder Importen mit Aut-idem-Kreuz zu beachten? Müssen Rabattverträge berücksichtigt werden? In welchen Fällen muss der Preisanker beachtet werden? Diese und ähnliche Fragen werden auf der folgenden Arbeitshilfe mithilfe eines übersichtlichen Fließschemas beantwortet.

Rezeptbelieferung bei Arzneimitteln im Mehrfachvertrieb
Abbildung der Arbeitshilfe Arzneimittelbelieferung im Mehrfachvertieb

Nach § 2 Abs. 15 Rahmenvertrag gilt: Wird ein patentgeschützter Wirkstoff durch mehrere Hersteller/pharmazeutische Unternehmer unter verschiedenen Handelsnamen gleichzeitig vertrieben und stehen die Arzneimittel nicht im Verhältnis Original/Import zueinander, spricht man von einem Mehrfachvertrieb. Solche Arzneimittel werden als Parallelarzneimittel bezeichnet. Für die Abgabe gelten besondere Regelungen. Die folgende Arbeitshilfe zeigt, worauf bei der Rezeptbelieferung zu achten ist.

Antrag zur Kostenübernahme Einzelimport
Abbildung der Arbeitshilfe Antrag zur Kostenübernahme Einzelimport

Zahlreiche Lieferengpässe bestimmen den Apothekenalltag und stellen Apotheken vor besondere Herausforderungen. In manchen Fällen kann die Versorgung mittels Einzelimport erfolgen. Dieser Vordruck erleichtert Ihnen die Abwicklung der Genehmigung eines benötigten Einzelimports.

Ausdrückliche Importverordnung
Abbildung der Arbeitshilfe Ausdrückliche Importverordnung

Was muss ausgehend von einer eindeutigen Importverordnung beachtet werden? Was bewirkt das Aut-idem-Kreuz? Diese Arbeitshilfe zeigt die richtige Rezeptbelieferung anhand eines Beispiels.

Einzelimport: Dokumentation
Abbildung der Arbeitshilfe Einzelimport: Dokumentation

Gemäß § 18 Apothekenbetriebsordnung müssen Apotheken die Einfuhr und Abgabe von Einzelimporten nach § 73 Absatz 3 AMG dokumentieren. Die Aufzeichnungen müssen bis zum Ablauf des Verfallsdatums, aber mindestens fünf Jahre in der Apotheke aufbewahrt werden. Welche Angaben erforderlich sind, zeigt die folgende Arbeitshilfe.

Einzelimport nach § 73 Absatz 3 AMG
Abbildung Arbeitshilfe Einzelimport nach § 73 Abs.3 AMG

Einzelimporte sind Humanarzneimittel, die in Deutschland keine Zulassung besitzen und von Apotheken unter Einhaltung besonderer Vorgaben nach Arzneimittelgesetz aus anderen Ländern importiert werden können. Neben der rechtlichen Zulässigkeit ist auch die Erstattungsfähgikeit zu prüfen. Die folgende Arbeitshilfe unterstützt Apotheken bei der gesetzes- und vertragskonformen Abgabe von Einzelimporten.

Import-Einsparziel nach § 13 Rahmenvertrag
Abbildung der Arbeitshilfe Import-Einsportziel nach § 13 Rahmenvertrag

Wie wird das Einsparziel eigentlich genau definiert? Wie hoch ist die zu erzielende Einsparung? Und wie häufig erfolgt die Berechnung von Importmalus bzw. -bonus? Die folgende Arbeitshilfe gibt einen Überblick zum Import-Einsparziel.

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