Arztinformationen
Arzneimittel mit Substitutionsausschluss
Bei der Umsetzung der zum 1. August 2016 erweiterten Substitutionsausschlussliste (Anlage VII Teil B Arzneimittel-Richtlinie) kann es dazu kommen, dass Rezepte geändert werden müssen, z. B. weil der Patient bisher immer ein Rabattarzneimittel erhalten hat. Um die Kommunikation mit den Ärzten zu vereinfachen, stellt DAP eine Arztinformation z. B. zur Nutzung als Faxvorlage zur Verfügung.
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